Sie möchten ein Fahrzeug ins Ausland ausführen?


Ausfuhrkennzeichen auch Zollkennzeichen genannt, werden für die Ausfuhr von Fahrzeugen von Deutschland ins Ausland gebraucht.

 

Ein Ausfuhrkennzeichen kann nur für Fahrzeuge mit gültigem TÜV ausgestellt werden und bedarf einer Versicherungspolice, die Sie bei uns günstig erhalten.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II - im Original
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I - im Original
  • gelbe Versicherungskarte für Ausfuhr (auch bei uns günstig erhältlich)
  • eine bis zum Ablauf der Ausfuhrkennzeichen gültige HU-Bescheinigung - im Original
  • Sepa-Lastschriftmandant: zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Kfz-Vollmacht
  • Vorführpflicht: Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle vorgefahren werden!
  • evtl. alte Kennzeichen: falls Auto noch angemeldet ist
  • evtl. Erklärung zum Empfangsberechtigten: falls Wohnsitz im Ausland ist! Gerne helfen wir Ihnen bei den Formalitäten weiter!

zusätzlich:

 

bei Privatpersonen:

  • gültiger original Personalausweis oder gültiger Reisepass 

 

bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre)
  • gültiger original Personalausweis oder Reisepass der unterschriftsberechtigten Personen

 

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Kfz_Vollmacht_2018.pdf
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Erklärung zum Empfangsberechtigten
Erklaerung_zum_Empfangsberechtigten.pdf
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