Sie möchten ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?


Ein Kurzkennzeichen kann für Überführungen, Probefahrten und Prüfungsfahrten genutzt werden. Das Kurzkennzeichen gilt höchstens 5 Tage. Für das Fahrzeug ist bei Verwendung mit einem Kurzkennzeichen kein gültiger TÜV/AU nötig.

 

Wir bieten Ihnen gerne die Kurzzeitkennzeichen-Zulassung inkl. Hol- und Bringservice an.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I - im Original
  • gültiger original Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate): falls Wohnsitz nicht im Kreis Groß-Gerau und Adresse nicht im Ausweis vermerkt ist
  • Versicherungsdoppelkarte bzw. evb-Nummer (auch bei uns günstig erhältlich)
  • Kfz-Vollmacht
  • evtl. original TÜV-Bericht
  • Erklärung zum Empfangsberechtigten: falls Wohnsitz im Ausland ist! Gerne helfen wir Ihnen bei den Formalitäten weiter!
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Kfz_Vollmacht_2018.pdf
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Erklärung zum Empfangsberechtigten
Erklaerung_zum_Empfangsberechtigten.pdf
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