Ein Kurzkennzeichen kann für Überführungen, Probefahrten und Prüfungsfahrten genutzt werden. Das Kurzkennzeichen gilt höchstens 5 Tage. Für das Fahrzeug
ist bei Verwendung mit einem Kurzkennzeichen kein gültiger TÜV/AU nötig.
Wir bieten Ihnen gerne die Kurzzeitkennzeichen-Zulassung inkl. Hol- und Bringservice an.
Benötigte Unterlagen:
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Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I - im Original
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gültiger original Personalausweis oder Reisepass
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Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate): falls Wohnsitz nicht im Kreis Groß-Gerau und Adresse nicht im Ausweis vermerkt ist
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Versicherungsdoppelkarte bzw. evb-Nummer (auch bei uns günstig erhältlich)
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Kfz-Vollmacht
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evtl. original TÜV-Bericht
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Erklärung zum Empfangsberechtigten: falls Wohnsitz im Ausland ist! Gerne helfen wir Ihnen bei den Formalitäten weiter!